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Unterdeckung in einer Tilgungs-Lebensversicherung

veröffentlicht am 15.03.2004

Unterdeckung in einer Tilgungs-Lebensversicherung
Soll ein Bankdarlehen durch eine Lebensversicherung getilgt werden und bleibt die Auszahlungssumme der Lebensversicherung hinter dem Darlehensbetrag zurück, so kann die Bank die verbleibende Differenz zum Darlehensbetrag nur dann von ihrem Kunden verlangen, wenn sich dieses eindeutig aus den Regelungen des Darlehensvertrages ergibt. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Oberlandesgericht
(OLG) Karlsruhe
AZ: 15 U 8/02 vom 04.04.2003

 

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