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Keine Vorerkrankungen verschweigen!

veröffentlicht am 15.09.2005

Keine Vorerkrankungen verschweigen!
Lebensversicherern ist es gestattet, den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen arglistiger Täuschung anzufechten, wenn der Versicherungsnehmer bei der Antragstellung der Versicherung erhebliche Vorerkrankungen verschweigt. Es widerspricht jeder Lebenserfahrung, dass der Versicherungsnehmer sich zwar an folgenlose Vorsorgeuntersuchungen erinnert haben will, ernsthafte Erkrankungen jedoch verschweigt.
OLG Karlsruhe Az. 12 U 391/04

S.B.

 

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