https://www.v-aktuell.de/ V-aktuell Kundenzeitungen
für Versicherungsvermittler
Maren Steinke-Meyer, Dieter Meyer

Marktstraße 15,
21423 Winsen
Telefon: 04171/65 12 04
Telefax: 04171/63 914
https://www.v-aktuell.de/

Betriebsunterbrechung

Wie Ausfallzeiten im Schadenfall reguliert werden

veröffentlicht am 14.09.2014

Für produzierende Betriebe ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung unerlässlich. Wie sieht es im Schadenfall aus, was muss vorher bedacht werden, wie wird reguliert?

Bei Vertragsabschluss, aber auch später ist es wichtig zu ermitteln, wie lange der Betriebsausfall andauern kann, um die Haftzeit des Versicherers (12 bis 24 Monate) festzulegen. Zu berücksichtigen sind die Dauer bis zur Wiederbeschaffung von Maschinen, mögliche Umweltschäden und behördliche Auflagen für den Wiederaufbau von Gebäuden und Anlagen.

Nach einem Unterbrechungsschaden fällt der Umsatzerlös komplett aus. Ab diesem Zeitpunkt leistet der Versicherer so lange, wie die Haftzeit vereinbart worden ist. Mit dem Ende des Schadens, also wenn kein Unterbrechungsschaden mehr entsteht, beginnt die Schadenermittlung. Es wird rückwärts betrachtet, ob die Versicherungssumme richtig festgelegt worden ist, und entsprechend reguliert.

Zur Vermeidung einer möglichen Unterversicherung sollte die Versicherungssumme immer großzügig festgesetzt werden. Mit dem späteren Meldeverfahren erfolgt die tatsächliche Beitragsabrechnung. Zusätzliche Sicherheit bietet die Vereinbarung einer Nachhaftung.

 

zurück zur Übersicht