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Kreditversicherung mit Bürgschaft

Jetzt mit Regenschirm der Bundesregierung!

veröffentlicht am 15.09.2009

Foto: Helder Almeida – www.Fotolia.com

Mit dem Abschluss von Kreditversicherungen schützen sich Unternehmen vor der Zahlungsunfähigkeit ihrer Kunden. Gäbe es den Versicherungsschutz nicht, müssten Unternehmen Vorkasse verlangen, um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen. Das aber erhöht den Finanzierungsaufwand der Abnehmer und ist selten durchsetzbar.

Im Zeichen der Rezession stiegen die Zahlungsausfälle. Firmeninsolvenzen nahmen zu und die Länderrankings gingen in den Keller. Neue Kreditversicherungen wurden deshalb bis zu 30 Prozent teurer. Unternehmen mit mangelnder Bonität wurde überhaupt keine Deckung mehr gewährt. Insbesondere Unternehmen der Textil-, Automobil-, Maschinenbau- und Chemie-Industrie hatten Probleme, einen Versicherungsschutz zu erhalten.

Betriebswirtschaftlich verhalten sich die Kreditversicherer mit ihrer restriktiven Politik sicherlich korrekt. Volkswirtschaftlich können fehlende Deckungen aber Unterbrechungen der Lieferketten zur Folge haben.

Ein Domino-Effekt mit weiteren Unternehmenspleiten wäre die Folge gewesen.

Deshalb spannt die Bundesregierung nun einen Regenschirm durch Bürgschaften. Die Deckungen der Kreditversicherer sollen so gegen Zahlung von Gebühren aufgestockt werden.

In wirtschaftlich unsicheren Zeiten nimmt die Bedeutung der Kreditversicherung zu. Versicherbare Schuldner sind neben gewerblichen Kunden auch öffentlich-rechtliche Abnehmer. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an.

 

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