https://www.v-aktuell.de/ V-aktuell Kundenzeitungen
für Versicherungsvermittler
Maren Steinke-Meyer, Dieter Meyer

Marktstraße 15,
21423 Winsen
Telefon: 04171/65 12 04
Telefax: 04171/63 914
https://www.v-aktuell.de/

Tipps

Pflegekosten mindern Steuerlast

veröffentlicht am 15.09.2014

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenwohnstift „zwangsläufig“ im Sinne des § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind und damit dem Grunde nach außergewöhnliche Belastungen darstellen. Soweit derartige Aufwendungen im Rahmen des Üblichen liegen, ermäßigen sie daher nach den für Krankheitskosten geltenden Grundsätzen die Einkommensteuer.
BFH, Az. VI R 20/12 vom 14.11.2013

 

zurück zur Übersicht