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Ab Januar 2015

Kassenwahl lohnt wieder

veröffentlicht am 15.09.2014

Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen sinkt ab Januar 2015 von 15,5 auf 14,6 Prozent.

Der Beitrag wird jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Der Arbeitgeberanteil wird auf 7,3 Prozent festgeschrieben. Beitragserhöhungen sind künftig allein durch die Arbeitnehmer zu tragen. Der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag wird durch einen einkommensabhängigen Zuschlag ersetzt. Das bedeutet, dass Kassen, die mit dem allgemeinen Beitrag nicht auskommen, einen höheren Beitragssatz verlangen können. Die Wahl der Krankenkasse kann sich künftig wieder direkt auf das Nettoeinkommen auswirken.

 

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