Wichtige Hinweise
veröffentlicht am 16.03.2015
Die folgenden Beispiele sollen für Sie
eine Hilfestellung sein, damit Sie sich
Ihren wichtigen Versicherungsschutz
erhalten. Denn es ist zwingend erforderlich,
dass Sie alle gesetzlichen
und versicherungsvertraglichen Verpflichtungen
erfüllen und uns bitte
immer über wichtige Änderungen in
Ihrem betrieblichen Umfeld umgehend
informieren.
Sicherheitsvorschriften
Vertragliche Verpflichtungen
Haben Sie die Revision Ihrer elektrischen
Anlagen termingerecht durchgeführt?
Gibt es ein Explosionsschutz-Dokument
und alle Erlaubnisscheine für feuergefährliche
Arbeiten? Haben Sie Brandschutzhelfer
gemäß Arbeitsschutzgesetz
eingewiesen? Werden Mindestabstände
zur Batterieladestation eingehalten?
Halten Sie die Mindestlagerhöhe von
15 cm für Waren unter Erdgleiche ein?
Beachten Sie, selbst nach Umsetzung
aller behördlichen Auflagen und BG-Vorschriften
kann es sein, dass die Sicherheitsvorschriften
in Ihrem Versicherungsvertrag
darüber hinausgehen. Gefahrerhöhungen
Stimmt die Nutzungsart aller Gebäude
noch? Ist das Bauamt über Änderungen
informiert? Wird die Garagenverordnung
Ihres Bundeslandes eingehalten? Beachten
Sie, Lagerhallen, Scheunen etc.
dürfen nicht als Garage genutzt werden.
Sind Teile Ihres Betriebes stillgelegt?
Werden leerstehende Gebäude im Winter
beheizt? Sind Gebäude eingerüstet?
Sind erschwerende Risiken in der Nachbarschaft
hinzugekommen? | Allgemeine Veränderungen
Neu hinzukommende Risiken
Hat sich Ihr Tätigkeitsfeld verändert oder
erweitert? Sind neue Risiken hinzugekommen?
Muss Ihre Betriebshaftpflicht
vom Umfang und der Höhe nach angepasst
werden? Sind An-, Um- und Ausbauten
erfolgt? Haben Sie Neuanschaffungen
vorgenommen oder haben vorhandene
Anlagen eine Wertsteigerung
erfahren? Sind Lagervorräte ausreichend
hoch versichert? Stimmen also alle Versicherungssummen
noch? Müssen diese
durch einen Sachverständigen überprüft
werden? Haben Sie für den Fall einer
Betriebsunterbrechung einen Notfallplan?
Sind die Haftzeiten Ihres Vertrages
ausreichend lang? Bestehen produktionsbedingte
Abhängigkeiten zu Abnehmern
oder Zulieferern? Haben Sie Rückfragen?
Sprechen Sie uns bitte an, wenn wir Ihre
vertragliche Situation prüfen sollen. |
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