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Unfall auf dem Arbeitsweg

Die Berufsgenossenschaft zahlt nicht immer

veröffentlicht am 15.09.2016

Nur bei einem direkten Weg von der und zur Arbeitsstätte greift für versicherte Arbeitnehmer und Selbständige der gesetzliche Unfallversicherungsschutz.

Immer wieder müssen Gerichte klären, ob Versicherte den direkten Nachhauseweg eingehalten haben oder ob der Unfall auf dem Betriebsausflug auch wirklich mitversichert ist.

Es muss nicht immer der kürzeste Weg gewählt werden, es kann auch der verkehrsgünstigere sein.

Umwege aufgrund von Staus oder Umleitungsstrecken gefährden den Versicherungsschutz nicht.

Entscheidend ist die Absicht, die Arbeitsstätte zu erreichen oder von ihr zurückzukehren. Bei einem Zwischenstopp beim Bäcker oder an der Tankstelle ruht der Versicherungsschutz. Wer auf dem Weg länger als zwei Stunden shoppt oder zwischendurch zum Sport geht, hat anschließend keinen Schutz mehr. Daher ist jedem eine private „Rund-um-die-Uhr“-Unfallversicherung mit hohen Versicherungssummen zu empfehlen.

 

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