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Patientenverfügung – Vollmacht

Wie Sie selbst entscheiden

veröffentlicht am 15.09.2016

Wenn Sie über medizinische Maßnahmen selbst bestimmen und eine gerichtliche Betreuung für sich ausschließen wollen, dann sollten Sie eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht haben.

Mit der Patientenverfügung bestimmen Sie selbst über Ihre Gesundheit. Sie entscheiden jetzt welche Maßnahmen später getroffen oder auch nicht getroffen werden dürfen.

Mit der Vorsorgevollmacht legen Sie einen Betreuer fest für den Fall, dass Sie später selbst nicht mehr entscheiden können. Es werden Vollmachten für den Betreuer Ihres Vertrauens geregelt.

 

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