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Demenz und Haftung

Was ist zu beachten?

veröffentlicht am 15.03.2017

Demenzkranke können für selbst verursachte Schäden haftbar gemacht werden, da nicht jede Demenz zur sogenannten Deliktunfähigkeit führt. Was bedeutet das?

Eine Privathaftpflicht ist auch bei Demenz unverzichtbar. Der Versicherer leistet unabhängig davon, ob er zuvor über die Diagnose informiert wurde. Eine Pflicht, die Krankheit dem Versicherer zu melden, besteht nicht.

Als Autofahrer müssen Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis sein und das Auto sicher führen können.

Wenn diese Fahreignung nicht (mehr) oder nur eingeschränkt besteht und Ursache für den Unfall ist, kann das neben straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen auch Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.

 

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