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Berufsunfähigkeit

Existenzgefährdung durch den Wegfall Ihrer Arbeitskraft

veröffentlicht am 15.09.2005

Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wurde zum 01.01.2001 vollständig gestrichen! Es gibt nur noch eine deutlich geringere Erwerbsminderungsrente.

Jeder vierte Arbeitnehmer scheidet vorzeitig wegen gesundheitlicher Probleme z.B. aufgrund von

  • Unfällen
  • psychischen Erkrankungen
  • Krebsleiden
  • Rückenbeschwerden
  • Gelenkproblemen
  • Hautkrankheiten

aus dem Arbeitsleben aus.

Haben Sie sich einmal darüber Gedanken gemacht, was dann passiert? Wie wollen Sie dann künftig Ihre Familie versorgen? Oder wie wollen Sie Ihre monatlich anfallenden Fixkosten bezahlen? Denn im Durchschnitt erhalten Sie aus der Erwerbsminderungsrente nur einen Bruchteil Ihres letzten Nettoeinkommens.

Arbeitnehmer, die nach dem 01. Januar 1961 geboren wurden, erhalten vom Staat keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Bei der neu eingeführten Erwerbsminderungsrente kommt es nicht mehr auf den bisher ausgeübten Beruf an. Sofern Sie als Pförtner oder Strandkorbbewacher in Vollzeit weiter arbeiten können, erhalten Sie überhaupt keine Leistungen.

Für Arbeitszeiten unter 3 Stunden täglich erhalten Sie die volle, bei 3-6 Arbeitsstunden am Tag die halbe Erwerbsminderungsrente – unabhängig von Ihrer Tätigkeit.

Ihre Existenz als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder schon als Jugendlicher können Sie mit einer Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sichern. Mit der Wahl eines kompetenten Versicherers mit einem qualitativ sehr guten Versicherungsschutz schützen Sie sich und Ihre Familie vor dem finanziellen Chaos.

Für Kinder und Jugendliche gibt es ab dem 6. Lebensjahr als Einstieg in die Private Vorsorge die Schulunfähigkeitsversicherung.

Es kann Sie und Ihre Familie treffen, auch in jungen Jahren und auch wenn Sie körperlich fit sind. Sparen Sie nicht am falschen Ende – im Leistungsfall werden Sie davon profitieren. Nutzen Sie unsere Beratung.

S.B.

 

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