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Rente bei Berufsunfähigkeit (BU)

Besteht Steuerpflicht?

veröffentlicht am 15.03.2004

Renten aus privaten BU-Versicherungen sind nicht steuerfrei. Bei BU-Renten handelt es sich um abgekürzte Leibrenten. Bei der Besteuerung der Erträge muss zwischen den Zinsen in der Ansparphase und dem Ertragsanteil in der Rentenbezugsphase unterschieden werden.

Beispiel: Eine Person wird im Alter von 45 Jahren berufsunfähig. Sie erhält eine Rente aus einer privaten BU- Police in Höhe von monatlich 2.000 EUR. Damit hat sie Erträge des Rentenrechts. Der Ertragsanteil ist als sonstige Einkünfte steuerpflichtig. Im Beispiel beträgt die Rentenbezugszeit 20 Jahre, da die Person im Alter von 45 berufsunfähig wird und die Police bis Alter 65 leistet. Der Ertragsanteil beläuft sich in diesem Fall auf 35% der Rente. Im Beispiel sind also 700 EUR monatlich als sonstige Einkünfte bei der Steuererklärung anzugeben.

M.W.

 

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