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Pflege

Rechtzeitig vorsorgen!

veröffentlicht am 15.09.2017

Helga N. lebte bisher trotz fortgeschrittener Demenz mit Ihrem Ehemann Klaus in der gemeinsamen Wohnung.

Seit einigen Wochen steht Helga N. in der Nacht häufig auf und irrt umher. Ehemann und Sohn sind mit der Situation vollkommen überfordert. Deshalb empfiehlt der Pflegedienst die Betreuung von Helga N. in einem Pflegeheim.

Da die Ersparnisse durch die jahrelange ambulante Pflege aufgebraucht wurden, rät der Pflegedienst Klaus N., beim Sozialamt Hilfe zur Pflege zu beantragen.

Nach einer Vorauswahl durch das Sozialamt wurde ein passendes Pflegeheim gefunden. Die Übernahme der Kosten für die vollstationäre Unterbringung liegt bei Pflegegrad 4 bei 1.775 Euro.

Die Unterbringung kostet allerdings 3.400 Euro im Monat.

Vor der Kostenübernahme durch das Sozialamt musste die Familie alle Vermögensverhältnisse offenlegen. Sohn Uwe muss zukünftig monatlich 425 Euro dazuzahlen.

Fazit: Sorgen Sie rechtzeitig vor. Eine zusätzliche private Pflegeversicherung lässt alle Familienmitglieder beruhigt schlafen.

 

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