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Tipps

Versicherungspflicht als Student

veröffentlicht am 16.03.2018

Mit Beginn des Studiums beginnt auch die Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sind die Eltern gesetzlich versichert, können Studenten in der Regel bis zum 25. Lebensjahr kostenlos mitversichert bleiben. Privat vollversicherte Studenten müssen sich entscheiden, ob sie weiter privat versichert sein wollen. Die beantragte Befreiung von der GKV gilt für die gesamte Studienzeit.

 

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