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Tipps

Krankengeld nicht ausreichend

veröffentlicht am 16.03.2018

In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Arbeitnehmer erhalten ab der 7. Woche ein Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Brutto-, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes. Der geringere der beiden Werte wird gekürzt um die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung. Die finanzielle Einbuße ist empfindlich, kann mehrere Hundert Euro im Monat ausmachen. Noch schmerzhafter ist die Einbuße bei Arbeitnehmern, die über der Beitragsbemessungsgrundlage in der GKV liegen. Das Krankengeld wird hier gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Auf jeden Fall sollten gesetzlich Versicherte immer ein privates Krankentagegeld abschließen. Angestellte in der Privaten Krankenversicherung sollten überprüfen, ob ihr Krankentagegeld aufgrund von Gehaltssteigerungen noch dafür ausreicht, den gewohnten Lebensstandard im Krankheitsfall zu finanzieren.

 

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