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Tipps

Selbstständige im Mutterschutz

veröffentlicht am 16.03.2018

Selbstständige privat krankenversicherte Frauen mussten in der Vergangenheit im Mutterschutz entweder weiterarbeiten oder auf ihre Ersparnisse zurückgreifen, da sie keine Leistung aus ihrem versicherten Krankentagegeld erhielten. Schwangerschaft und Geburt wurden nicht als Krankheit angesehen. Der neue § 192 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verpflichtet nun den Versicherer, im Mutterschutz das Krankentagegeld zu zahlen.

 

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