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Pflege: Systemwechsel problematisch

veröffentlicht am 15.09.2018

Wer als privat Krankenversicherter seine private Kranken- und Pflegeversicherung kündigt, um in die beitragsfreie Familienversicherung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu wechseln, muss in der gesetzlichen Pflegeversicherung eine Wartezeit von zwei Jahren in Kauf nehmen. Die beitragsfreie Familienversicherung sei nur eingetreten, weil der Mann seine private Versicherung freiwillig gekündigt hatte. Die zweijährige Wartezeit ist insofern berechtigt, wie das Bundessozialgericht in einem Verfahren feststellte (Az. B 3 P 5/16).

 

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