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Kfz-Versicherung

Fahrerschutz

veröffentlicht am 15.03.2020

Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls oder bei einer Mitschuld ist Ihr Fahrzeug über die Vollkasko abgesichert. Aber wie steht es um Ihre Beifahrer und Sie als Fahrer?

Wenn Sie einen Unfall verursachen, sind über Ihre Kfz-Haftpflicht nur Ihre Beifahrer versichert. Denn Sie können keine Ansprüche an sich selbst richten! Der Fahrerschutz schließt diese Lücke gegen einen geringen Mehrbeitrag. Ihr Personenschaden ist dann so versichert, als wenn Sie einen fremden Dritten haftpflichtig machen könnten. Nach Vorleistung von Institutionen wie Sozialversicherungsträgern werden die Lücken insbesondere im Bereich Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Leistungen an Hinterbliebene geschlossen. Auch Leistungen für sonstige Folgeschäden wie behindertengerechte Umbaumaßnahmen oder Haushaltshilfen sind versichert. Ein weiterer Vorteil: Die Leistungen aus dem Fahrerschutz gefährden nicht Ihren Schadenfreiheitsrabatt!

 

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