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Privathaftpflichtversicherung

Schlüsselverlustschäden

veröffentlicht am 15.03.2005

Bei Abhandenkommen von fremden Haus-und Wohnungsschlüsseln haften Sie für deren Ersatz.

Im Rahmen einer Privathaftpflicht können Sie den Ersatz von abhanden gekommenen fremden, zu privaten Zwecken genutzten Haus- und Wohnungsschlüsseln, auch für eine zentrale Schließanlage, mitversichern.

Versichert sind die Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern sowie vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss). Falls erforderlich, wird auch ein Objektschutz von in der Regel bis zu 14 Tagen ab dem Abhandenkommen des Schlüssels bezahlt.

Häufig wird eine Entschädigungsgrenze vereinbart.

Nicht versichert sind Folgeschäden, wie zum Beispiel durch einen Diebstahl oder Eigenschäden aus dem Sondereigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

T.B.

 

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