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Reise-Krankenversicherung

Mitarbeiter im Ausland

veröffentlicht am 15.09.2010

Wenn ein Arbeitnehmer während eines Auslandseinsatzes krank wird, reicht bestehender Versicherungsschutz oft nicht aus. Betroffen sind vorwiegend Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung.

Diese zahlt im Ausland nur, wenn mit dem betreffenden Land ein Sozialversicherungs- Abkommen besteht und danach abgerechnet werden kann. Es können trotzdem Restkosten verbleiben. In allen anderen Fällen fehlt es vollständig an einer Kostenerstattung.

Als Arbeitgeber haften Sie für die Krankheitskosten. Es ist daher sinnvoll, eine Reise-Krankenversicherung abzuschließen. Für kurze Reisen ist eine Reisepolice geeignet, wie sie für Urlaubsreisen gilt.

Bei der Auswahl sehr wichtig: Beruflich veranlasste Reisen dürfen nicht ausgeschlossen sein.

Speziell zugeschnittene Policen gibt es für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter öfter oder über längere Zeiträume ins Ausland entsenden. Derartige Verträge sind einfach zu handhaben.

 

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