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Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Grobe Fahrlässigkeit bei roter Ampel

veröffentlicht am 15.09.2010

Wer bei roter Ampel über die Kreuzung fährt, handelt grob fahrlässig. Kommt es zu einem Unfall, ist der Kasko-Versicherer für den Schaden am eigenen Fahrzeug leistungsfrei. Eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen haben das so bestätigt.

Seit 1.1.2008 gilt ein verbraucherfreundlicheres VVG. Das nach altem Recht geltende „Alles-oder-nichts-Prinzip“ wurde durch eine Quotenregelung ersetzt. Je nach Grad der Schwere des Verschuldens sind Versicherer nur noch teilweise leistungsfrei. Die Höhe der Quote hängt dabei immer vom konkreten Einzelfall ab.

Gesicherte Erkenntnisse gibt es noch nicht.

Bei einem Rotlichtverstoß kann aber vermutlich von 50 Prozent Leistungskürzung ausgegangen werden. Wählen Sie deshalb für den Abschluss einer Vollkasko-Police ein Versicherungsunternehmen, das auch bei grober Fahrlässigkeit die Leistung nicht kürzt, sondern vollständig zahlt.

 

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