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Steuertipp

Erbschaftssteuer minimieren

veröffentlicht am 15.09.2008

Bereits bei Vertragsabschluss, spätestens bei Änderung der Familienverhältnisse sollte ein wichtiges Detail im Vertrag stimmen. Sonst wird es teuer, speziell für uneheliche Paare!

Sobald eine Lebensversicherung an den Begünstigten, der nicht Versicherungsnehmer ist, ausgezahlt wird, fällt Erbschaftssteuer an.

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt letztlich vom Verwandtschaftsgrad und von der Höhe des sonstigen vererbten Vermögens ab.

Die Erbschaftssteuer auf Lebensversicherungen kann durch einen Trick umgangen werden: Die im Todesfall zu versorgende Person sollte als Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter auftreten.

So wird die Erbschaftssteuer eingespart und die volle Versicherungssumme wird ausgezahlt.

Bei einer Änderung der Lebenssituation kann der Vertrag angepasst werden. Gern erläutern wir Ihnen die Details persönlich!

 

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