Eine Information der Firma Kern & Weber GmbH Im Rollfeld 38, 76532 Baden-Baden Telefon: +49 (0) 7221 39 79 63 - 0 http://www.kernundweber.de/ |
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Für die Anzeigepflicht bei einer nicht veranlassten Gefahrerhöhung enthalten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Unternehmensleitern und leitenden Angestellten (ULLA) eine abschließende Regelung, die einen Rückgriff auf die gesetzlichen Vorschriften der §§ 27, 28 VVG a. F. ausschließt. Demnach kann der über eine D&O ver sicherte Personenkreis nicht davon ausgehen, dass für eine nicht verursachte Gefahrerhöhung ein strengerer Maßstab anzulegen ist als bei einer verursachten Gefahrerhöhung. Bundesgerichtshof vom 12.09.2012, Az. IV ZR 171/11 |