Eine Information der Firma Kern & Weber GmbH Im Rollfeld 38, 76532 Baden-Baden Telefon: +49 (0) 7221 39 79 63 - 0 http://www.kernundweber.de/ |
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Am 24. April 2013 wurde das „Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Danach haben privat Krankenversicherte nun einen Rechtsanspruch darauf, dass bei einer Anfrage zur Kostenübernahme ab 2.000 Euro der Versicherer innerhalb von vier Wochen – in dringenden Fällen innerhalb von zwei Wochen – Auskunft über den Umfang des Versicherungsschutzes erteilt. Versicherer sind nun verpflichtet, schneller zu antworten. |