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Vorsicht bei Betriebssport!

veröffentlicht am 15.03.2006

Vorsicht bei Betriebssport!
Eine Mitarbeiterin stürzte auf einer betrieblich organisierten Skireise und zog sich einen Sprunggelenkbruch zu. Das Bundessozialgericht urteilte, dass kein gesetzlicher Unfallschutz besteht. Gesetzlicher Unfallschutz bestehe nur, wenn es sich um eine regelmäßig stattfindende sportliche Betätigung von Mitarbeitern des Unternehmens handelt. Eine mehrtägige Skireise erfüllt die Kriterien nicht. Nach diesem Urteil fallen zukünftig auch Fussballturniere von Betriebssportgemeinschaften nicht mehr unter den gesetzlichen Unfallschutz!
Az. BSG B 2 U 29/04.

 

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