Eine Information der Firma Kern & Weber GmbH Im Rollfeld 38, 76532 Baden-Baden Telefon: +49 (0) 7221 39 79 63 - 0 http://www.kernundweber.de/ |
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Der vom Geschädigten mit der Schadensfestsetzung beauftragte Sachverständige (SV) hat bei der Ermittlung des Fahrzeugrestwerts grundsätzlich nur solche Angebote einzubeziehen, die auch sein Auftraggeber berücksichtigen müsste. Zwei örtliche und ein regionaler Händler reichen für die Vergleichsangebote. Der Haftpflicht-Versicherer brachte bei seiner Entschädigung einen deutlich höheren Restwert in Abzug als vom SV des Geschädigten ermittelt. Es wäre Aufgabe des Versicherers gewesen, dem Geschädigten vor dem Verkauf des Fahrzeugs ein höheres Restwertangebot, ggf. mit Hinweis auf Restwertbörsen im Internet, zu unterbreiten (BGH-Urteil vom 13.01.2009, Az. VI ZR 205/08). |