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Fragen und Antworten

Live aus der Schadenspraxis

veröffentlicht am 15.09.2016

„Ich wohne zur Miete und habe die Glastür zum Wohnzimmer beschädigt. Kann ich diesen Schaden meiner Privathaftpflicht als Mietsachschaden einreichen?“

Leider nein.

In der Privathaftpflicht ist Glasbruch ausgeschlossen, da Sie als Mieter die Möglichkeit haben, diese Schäden über eine Glasbruchversicherung extra zu versichern.

 

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