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Straf-Rechtsschutz

Im Fokus der Justiz

veröffentlicht am 15.09.2017

In der Arbeitswelt steigen die Anforderungen. Zugleich hat sich die Klage-Bereitschaft erhöht. Deshalb geraten Unternehmen und Führungskräfte immer stärker in den Fokus der Staatsanwaltschaft.

Bei Ordnungswidrigkeiten oder bei dem Vorwurf eines fahrlässigen Vergehens benötigen Sie eine Straf-Rechtsschutz-Versicherung. Sofern es aber zu komplexen Verstößen gegen das Steuer- oder Wirtschaftsrecht sowie Umwelt- und Datenschutzgesetz kommt, besteht nur eine eingeschränkte oder keine Deckung. Dafür ist ein spezieller Straf-Rechtsschutz erforderlich, der auch die Honorarvereinbarung mit Spezialanwälten umfasst und bei dem Vorwurf des vorsätzlichen Vergehens eintritt.

Bedenken Sie, dass Ihnen die Konkurrenz oder ehemalige Mitarbeiter nicht unbedingt positiv gesonnen sind.

 

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