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Wohngebäudeversicherung

Ferienhaus und seine Verpflichtungen!

veröffentlicht am 15.09.2017

Ein Ferienhaus ist ohne Zweifel eine der schönsten Sachen, die man sich gönnen kann. Ein Rückzugsort in der Fremde – und doch weiß man, was einen dort erwartet.

Jedoch ist bei Ferienhäusern die Anfälligkeit für größere Sachschäden eher gegeben, als bei ständig bewohnten Häusern, dies wird häufig unterschätzt. Oft gibt es längere Perioden, in denen das Haus unbewohnt ist und im Ernstfall würde kaum einer mitbekommen, wenn es zu einem Schaden kommt. Speziell Leitungswasserschäden können sich somit in kürzester Zeit zu einem enormen Schaden entwickeln.

Mit dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalls, gewisse Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften zu erfüllen und einzuhalten.

Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, gefährdet man seinen Versicherungsschutz und der Versicherer kann, je nach Schwere des Verschuldens, Abzüge bei der Entschädigung vornehmen oder auch ganz leistungsfrei sein.

Ferienhausbesitzer sollten daher darauf achten, dass nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile zu jeder Jahreszeit genügend häufig (laut Rechtsprechung versteht man darunter mindestens zwei Mal die Woche) zu kontrollieren sind. Insbesondere in der kalten Jahreszeit müssen alle Gebäude- und Gebäudeteile beheizt und genügend häufig kontrolliert werden bzw. sind wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.

Daher empfehlen wir ein Ferien-/Wochenendhaus professionell in eine Betreuung zu geben, mit der sichergestellt ist, dass die Obliegenheiten eingehalten werden.

 

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