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„Nach einem Starkregenereignis stand mein PKW so unter Wasser, dass ein Totalschaden vorliegt...“

Live aus der Schadenspraxis

veröffentlicht am 15.09.2018

Quelle: Michaela Rehle / REUTERS – stock.adobe.com

„Nach einem Starkregenereignis stand mein PKW so unter Wasser, dass ein Totalschaden vorliegt. Zahlt das meine Autoversicherung?“

Hier muss zwischen Teilkasko und Vollkasko unterschieden werden. Haben Sie Ihr Fahrzeug geparkt und das Wasser kam überraschend, zahlt die Teilkasko.

Haben Sie sich allerdings mit Ihrem Fahrzeug auf das Überschwemmungsgebiet zubewegt, wird die Teilkasko die Leistung verweigern. In diesem Fall ist nicht die Überschwemmung ursächlich für den Schaden, sondern das Verhalten des Fahrers. Eine Entschädigung könnte jedoch über die Vollkasko erreicht werden. Hier muss eine angemessene, differenzierte Erstattung basierend auf dem Verhalten des Versicherten geleistet werden.

Es wird also eine eventuelle Mitschuld geprüft.

 

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