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Berufsunfähigkeit II

veröffentlicht am 15.03.2010

Eine Kapitallebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sollte niemals als Sicherheit an eine Bank abgetreten werden. Kommt es zu Zahlungsschwierigkeiten bei der Rückzahlung eines Kredits, ist die Bank (Zessionarin) berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Damit verliert der Versicherungsnehmer auch seinen wichtigen BU-Schutz. (BGH vom 18.11.09, Az. IV ZR 134/08)

 

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