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Live aus der Schadenspraxis

„Unser neu erworbener Mähroboter ist von unserem Grundstück entwendet worden. Zahlt das die Hausrat?“

veröffentlicht am 16.09.2019

Quelle: zeralein – stock.adobe.com

„Unser neu erworbener Mähroboter ist von unserem Grundstück entwendet worden. Zahlt das die Hausrat?“

Da hier kein Einbruch stattgefunden hat, also ein einfacher Diebstahl vorliegt, muss eine Zusatzklausel eingeschlossen sein. In Premiumverträgen gilt diese in der Regel als vereinbart. Aber auch, wenn der Mähroboter zu den versicherten Sachen gehört, gibt es sehr unterschiedliche Regelungen am Markt. Oft gelten Entschädigungsgrenzen, die unter dem Wert von Qualitätsprodukten liegen.

In seltenen Fällen kann es sogar sein, dass ein allseits umfriedetes Grundstück gefordert wird. Ihr Grundstück müsste dann also komplett eingezäunt sein!

 

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