Eine Information der Firma Kern & Weber GmbH Im Rollfeld 38, 76532 Baden-Baden Telefon: +49 (0) 7221 39 79 63 - 0 http://www.kernundweber.de/ |
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Das folgende BGH-Urteil betrifft eine Zusatzdeckung zur gewerblichen Feuerversicherung. Allerdings ist der Bedingungswortlaut zum Thema Überschwemmungsschäden und dem Ausschluss Sturmflut identisch mit vielen eigenständigen Elementarschaden-Versicherungen. Der in einer Versicherung für Überschwemmungsschäden enthaltene Ausschluss für Schäden durch Sturmflut in § 8 Nr. 4 a) bb) ECB 2010 greift nicht ein, wenn die Schäden nicht unmittelbar durch eine Sturmflut verursacht wurden, sondern sich lediglich als mittelbare Auswirkung darstellen (hier: 16 km entfernt von der Küstenlinie kommt es zu einer Überschwemmung durch zurückgestautes Flusswasser). BGH vom 27.02.2020, Az. IV ZR 235/19 |