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Verkehrsopferhilfe (VOH)

Opfer im Straßenverkehr

veröffentlicht am 15.09.2010

Jedes Kraftfahrzeug muss eine Haftpflichtversicherung besitzen. Was ist, wenn im Schadensfall diese jedoch nicht ermittelt werden kann?

Dafür wurde die VOH gegründet. Sie tritt ein, wenn die Existenz des Unfallopfers bedroht ist. Zum Beispiel bei Fahrerflucht, wenn das Fahrzeug des Unfallverursachers unerkannt bleibt, wenn das Unfallfahrzeug nicht versichert ist oder wenn der Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Grundlage der Entschädigung ist die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme.

Weitere Informationen und praktische Tipps finden Sie unter: www.verkehrsopferhilfe.de.

 

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