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Tipp

Steuer-Vorteile 2010 nutzen

veröffentlicht am 15.09.2010

Die Beiträge zu einer privaten Basis- Rentenversicherung können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. 70 Prozent der Beiträge von maximal 20.000 Euro (Verheiratete 40.000 Euro) sind im Jahr 2010 abzugsfähig. Die Basisrente kann gegen laufenden Beitrag oder auch mit einem Einmalbeitrag abgeschlossen werden. Spätere Zuzahlungen sind möglich.

 

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