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Fragen und Antworten: Live aus der Schadenspraxis

„Die Silikonfuge unserer Dusche war undicht und die Wand ist komplett durchnässt. Zahlt die Gebäudeversicherung die Trocknung?“

veröffentlicht am 15.03.2023

Aufgrund eines BGH-Urteiles könnte eine Regulierung dieses Schadens komplett abgelehnt werden, da in diesem Fall kein Leitungswasser, sondern Brauchwasser schadenursächlich war. Glücklicherweise sind viele Gesellschaften dazu übergegangen, den Schaden wieder zu bezahlen. Es kommt allerdings vor, dass Entschädigungsgrenzen als vereinbart gelten. Diese können dann zu gering bemessen sein. Wir empfehlen Silikon- bzw. Wartungsfugen alle zwei Jahre zu überprüfen, um die sehr umfangreichen Nässeschäden zu vermeiden.

 

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