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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in WEG

Richtig versichert in der Eigentümergemeinschaft

veröffentlicht am 15.03.2023

Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wird durch den zuständigen Hausverwalter in aller Regel eine Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (HUG) für das Gemeinschaftseigentum abgeschlossen; somit besteht Haftpflichtversicherungsschutz für aus dem Gemeinschaftseigentum resultierende Haftpflichtschäden.

Aus dem Sondereigentum (also ab der Eingangstür zur Eigentumswohnung) resultierende Haftpflichtschäden sind in dieser Gemeinschaftspolice in der Regel nicht mitversichert; für solche Schäden muss der Wohnungseigentümer für eine selbstgenutzte oder auch vermietete Wohneinheit eine eigene Privathaftpflichtversicherung haben bzw. dieses Risiko dort einschließen.

Beispiel: Ihr Mieter ruft Sie an und meldet ein Problem mit der Steckdose. Sie müssen reagieren. Wenn daraus im schlimmsten Fall ein Schaden entsteht (z.B. Stromschlag), ist das nicht Sache der WEG, da es gem.

Teilungserklärung Ihr Verantwortungs-/Risikobereich ist.

Ggf. können auch vermietete Eigentumswohnungen in einer Privathaftpflichtversicherung mitversichert sein - dies sollte in der Police geregelt oder mit dem Privathaftpflichtversicherer geklärt sein. Falls diese Mitversicherung über eine Privathaftpflichtversicherung nicht gegeben ist, wäre der Abschluss einer separaten HUG-Versicherung für vermietete Eigentumswohnungen anzuraten.

Da wir als Makler nicht wissen, ob Eigentumswohnungen in Ihrem Besitz sind, ist es uns wichtig auf dieses Thema und die dazugehörigen Risiken hinzuweisen. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

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