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Nach Einbruch schnell handeln!

Tipp zur Hausratversicherung

veröffentlicht am 15.09.2008

Wenn Sie es versäumen, der Polizei nach einem Einbruch unverzüglich eine Liste der gestohlenen Sachen einzureichen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf volle Entschädigung.

Die Stehlgutliste hat den Zweck, der Polizei eine gezielte Sachfahndung zu ermöglichen. Bei einem Fahndungserfolg würde der Schaden für den Versicherer so gering wie möglich gehalten. Die Liste ist aber auch wichtig, damit Ihr Schaden zügig reguliert wird.

 

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