Eine Information der Firma Kern & Weber GmbH Im Rollfeld 38, 76532 Baden-Baden Telefon: +49 (0) 7221 39 79 63 - 0 http://www.kernundweber.de/ |
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Ein Versicherter zahlte nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen seine Direktversicherung privat weiter. Nach Auszahlung der Kapitalleistung bei Fälligkeit erhob seine gesetzliche Krankenversicherung auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf den privat finanzierten Anteil. Das Gericht hat nun festgestellt, dass auf die privat bezahlten Beiträge das Betriebsrentengesetz keine Anwendung findet und insofern keine Beiträge an gesetzliche Kassen zu entrichten sind. Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 28.09.2010, Az. 1 BvR 1660/08 |