http://www.kernundweber.de/ Kern & Weber GmbH
Im Rollfeld 38, 76532 Baden-Baden
Telefon: +49 (0) 7221 39 79 63 - 0
http://www.kernundweber.de/

Bundesgerichtshof vom 27.10.2010, Az. IV ZR 279

Anhängerhaftung

veröffentlicht am 14.09.2011

Verursacht ein Fahrzeug-Gespann einen Haftpflichtschaden, haben die Haftpflicht des Fahrzeugs und des Anhängers den Schaden je zur Hälfte zu tragen, und zwar unabhängig davon, wer von beiden den Schaden verursacht hat. Die alte Regelung ist hinfällig, wonach immer die Haftpflicht des ziehenden Fahrzeugs zu regulieren hatte.
Bundesgerichtshof vom 27.10.2010, Az. IV ZR 279

 

zurück zur Übersicht