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Ab 01.01.2009

Abgeltungssteuer

veröffentlicht am 15.09.2007

Am 06.07.2007 hat der Bundesrat seine Zustimmung zur Reform des Unternehmenssteuergesetzes und damit auch zu der Einführung der Abgeltungssteuer gegeben.

Auf die Erträge der meisten Kapitalanlagen wird ab 2009 eine einheitliche, abgeltende Kapitalertragssteuer in Höhe von 25% erhoben. Auch bislang abgabenfreie Kursgewinne (Voraussetzung 1 Jahr gehalten) aus Anlagen in Aktien, Fonds oder Zertifikaten werden davon erfasst. Aus steuerlicher Sicht kann ein Blick auf die fondsgebundene Lebensversicherung nun wieder deutlich interessanter werden.

S.B.

 

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