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Alterseinkünftegesetz

Steuerlast bei BU-Renten

veröffentlicht am 15.03.2006

1.Schicht: Bei gesetzlichen Erwerbminderungsrenten, Renten aus berufsständischen Versorgungen sowie Rürup-Renten sind bei Rentenbeginn in 2006 52% der Rente steuerpflichtig. Dieser Steuersatz steigt bei Rentenbeginn bis 2040 auf 100%.

2.Schicht: Renten aus der Betrieblichen Altersversorgung und bei Riesterverträgen sind zu 100% steuerpflichtig.

3.Schicht: Private BU-Renten werden nach Dauer der Rentenleistung nur mit dem sehr geringeren Ertragsanteil besteuert.

Fazit: Sicherheit und „Steuervorteile “ im Rentenbezug erhalten Sie mit Privaten BU-Verträgen.

S.B.

 

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