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Kfz-Finanzierung

Das muss nicht sein: die Tücke mit der Lücke!

veröffentlicht am 15.03.2012

Neufahrzeuge werden heute kaum noch bar bezahlt. Im Schadensfall kann es dann richtig teuer für Sie werden – es sei denn, die richtige Klausel ist mitversichert.

Der Trend geht weg vom Leasing und hin zur Fahrzeugfinanzierung, weil es hier keine Fahrzeugrückgabe gibt und somit auch keine Mängelliste des Leasing gebers.

Im Falle eines Diebstahls oder beim Totalschaden ist es unerheblich, wie das Fahrzeug finanziert worden ist.

In den ersten Jahren ist die Restforderung aus dem Finanzierungsvertrag höher als der Wiederbeschaffungswert.

Als Leasing- oder Kredit-Nehmer müssen Sie aber für die Differenz aufkommen. Für diese Lücke ist eine GAP-Deckung unerlässlich. Wichtig dabei ist, dass die Klausel auch für kreditfinanzierte Fahrzeuge greift. Ansonsten wird es für Sie doch noch eine teure Lösung.

 

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