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Krankenversicherung im Ausland

veröffentlicht am 15.03.2008

Krankenversicherung im Ausland

Ein schwer verletzter deutscher Tourist wurde in Tunesien von einem staatlichen Krankenhaus in eine Privatklinik verlegt. Grund: Die medizinische Versorgung konnte nicht gewährleistet werden. Der Verletzte musste trotzdem einen großen Teil der Kosten selbst tragen. Das Bundessozialgericht entschied: Über die gesetzliche Kasse besteht im Ausland kein Versorgungsanspruch entsprechend deutschem Standard.

Gesetzlich Versicherte sollten immer eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen!
(Az. BSG B 1 KR 18/06 R)

 

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