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Starkregen = Überschwemmung
In einer anderen Entscheidung stand der BGH auf dem Standpunkt, dass eine Überschwemmung im Sinne der KFZ-Teilkasko-Bedingungen auch dann vorliegt, wenn starker Regen auf einem Berghang sturzbachartig niedergeht. Nach Auffassung des BGH muss für eine Überschwemmung nicht ein Gewässer über die Ufer treten. Entscheidend ist, wenn Wasser im erheblichen Umfang nicht auf normalem Weg abfließt. (BGH Urteil vom 26.04.06 Az. IV ZR 154/05) T.B. |