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Bundesgerichtshof vom 27.10.2010, Az. IV ZR 279

Anhängerhaftung

veröffentlicht am 14.09.2011

Verursacht ein Fahrzeug-Gespann einen Haftpflichtschaden, haben die Haftpflicht des Fahrzeugs und des Anhängers den Schaden je zur Hälfte zu tragen, und zwar unabhängig davon, wer von beiden den Schaden verursacht hat. Die alte Regelung ist hinfällig, wonach immer die Haftpflicht des ziehenden Fahrzeugs zu regulieren hatte.
Bundesgerichtshof vom 27.10.2010, Az. IV ZR 279

 

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