„Mein fünf Jahre altes Kind hat einen Schaden angerichtet. Meine Privathaftpflichtversicherung zahlt aber nicht. Ist das in Ordnung?“
veröffentlicht am 13.03.2011
„Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr
sind nicht deliktfähig (§ 828 BGB).
Ihr Kind haftet daher nicht. Eltern oder
Aufsichtspersonen haften nur, wenn sie
ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.“