In modernen Bedingungen sind Invaliditäten
durch Zeckenbisse mitversichert.
Sie müssen allerdings die Meldefristen
einhalten!
So muss der Biss unverzüglich gemeldet
werden und in Standardverträgen muss
die Invalidität innerhalb von 12 Monaten
eingetreten sein.
In neueren Bedingungen wurde die
Frist für die Feststellung der Invalidität
deutlich
erweitert.
Trotzdem gilt: Nur, wer den Zeckenbiss
rechtzeitig meldet, erhält
sich das
Anrecht
auf eine Entschädigung. |