Wer erhitztes Fett unbeaufsichtigt lässt,
muss sich den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit
gefallen lassen.
In Standardbedingungen wird die Entschädigung
deshalb in einem solchen
Fall stark gekürzt.
In guten Hausrat- und Wohngebäude-Bedingungen
ist die grobe Fahrlässigkeit
jedoch mitversichert, so dass selbst
diese Unachtsamkeit unter den Versicherungsschutz
fällt. |