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„Grundsätzlich wird dieser Schaden nicht entschädigt, da der Feuerbegriff nicht erfüllt ist. Ein Feuer muss ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden sein oder diesen verlassen haben und sich aus eigener Kraft ausbreiten können. Leider war das bei dem Kochtopf nicht der Fall. In ausgewählten aktuellen Premium-Verträgen wird auf diese strenge Auslegung allerdings verzichtet.“ |